Satzung

Satzung

Organisationsregelung für

das AIMAINZ Stand 16. Juni 2010

Aufgrund des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 76 Abs. 2 Nr. 7, 90 Abs. 2, Satz 2 des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (HSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) BS 223 – 41, hat der Senat der Fachhochschule Mainz am 30.06.2010 die folgende Organisationsregelung für das Architekturinstitut ai-mainz beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

§ 1 Rechtsstellung

Das Architekturinstitut Mainz, nachfolgend ai-mainz genannt, ist eine wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung des Fachbereichs Technik der Fachhochschule Mainz.

§ 2 Aufgaben

Das ai-mainz dient im Bereich der Architektur, der Planung sowie des Bau- und Siedlungswesens der angewandten interdisziplinären Forschung, dem Technologietransfer, der Lehre und Hochschuldidaktik, dem Studium und der wissenschaftlichen Weiterbildung in den Bachelor- und in den Masterstudiengängen der Lehreinheit Architektur. Insbesondere hat es die Aufgabe,

  • Jahresprojekte in den Masterstudiengängen vorzubereiten, wissenschaftlich zu begleiten und zu publizieren
  • angewandte Bauforschung an ausgewählten Objekten und baulichen Anlagen zu betreiben
  • experimentelle Projekte zu Sondergebieten des Planens und Bauens zu entwickeln
  • Studierende an Aufgaben der Forschung und Entwicklung heranzuführen

§ 3 Profil

Das ai-mainz vertritt vier Sachgebiete. Jedes Sachgebiet wird durch eine Professorin oder einen Professor des Fachbereichs Technik vertreten.

  • Konstruktion, Bautechnologie und Tragwerk
  • Architektur- und Konstruktionsgeschichte – Denkmalpflege
  • Gebäudetypologie und Wohnbau
  • Planungs-, Bau- und Projektmanagement

§ 4 Leitung des Instituts

Die Leitung des ai-mainz besteht aus zwei Professorinnen bzw. Professoren des Fachbereichs Technik. Leitung und Stellvertretung werden vom Fachbereichsrat gewählt.

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Technik bestellt die Mitglieder der Leitung gemäß § 91 des HochSchG im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Fachhochschule für jeweils drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ein Mitglied der Leitung übernimmt die Führung der laufenden Geschäfte (geschäftsführender Leiter). Der geschäftsführende Leiter und die Vertreter der Sachgebiete werden von der Leitung des AIMAINZ bestellt. Die Beauftragung erfolgt für jeweils drei Jahre. Die Leitung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 5 Mitwirkung an den Aufgaben des Instituts

Professorinnen und Professoren der Fachhochschule Mainz können mit Zustimmung der Leitung zeitlich befristet oder auf Dauer im ai-mainz zur Erfüllung der Aufgaben des Instituts mitwirken. Die projektbezogene Zusammenarbeit mit Instituten, Forschungseinrichtungen oder Sonderfachkräften bei der interdisziplinären Projektarbeit wird innerhalb und außerhalb der Fachhochschule angestrebt.

§ 6 In-Kraft-Treten der Organisationsregelung

Diese Organisationsregelung für das Institut ai-Mainz tritt am Tag nach der Veröffentlich im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig erlischt die Organisationsregelung für das Institut für Projektentwicklung und Angewandte Bauforschung in der Denkmalpflege IProD vom 22.08.2000.

Mainz, den 22. Juli 2010

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Muth
Präsident der FH Mainz